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Arbeits- und Schulunfall

Orthopädische Therapie in Köln-Lindenthal

Auch nach einem Arbeits- oder Schulunfall: Bei uns in besten Händen

Ein Unfall passiert nie zur passenden Zeit – beim Sport in der Schule, beim Heben im Job, beim Ausrutschen auf der Baustelle. Was viele nicht wissen: Auch wenn es sich um einen Arbeits-, Wege- oder Schulunfall handelt, können Sie sich bei uns genauso behandeln lassen wie jeden anderen Patienten – mit dem gleichen Team, der gleichen Sorgfalt und ohne Umwege.

Unsere Praxis ist zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung zugelassen (D-Arzt-Verfahren). Das bedeutet konkret: Sie müssen bei einem Unfall in Schule, Studium, Ausbildung oder Beruf nicht extra eine andere Praxis aufsuchen. Sie kommen einfach zu uns – wir übernehmen die komplette Abwicklung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für Sie.

Typische Fälle aus unserem Praxisalltag

  • Umknicken beim Schulsport – Bänderdehnung oder -riss am Sprunggelenk
  • Sturz auf dem Schulweg – Prellungen, Frakturen, Handgelenksverletzungen
  • Rückenverletzung beim Heben am Arbeitsplatz
  • Schnitt- oder Quetschverletzungen an der Hand bei handwerklicher Tätigkeit
  • Sturz von der Leiter oder auf der Baustelle
  • Unfall auf dem direkten Arbeitsweg (Wegeunfall), z. B. beim Radfahren oder als Fußgänger

Was das für Sie bedeutet

  • Keine Vorabklärung nötig – kommen Sie direkt zu uns, wir übernehmen den Rest
  • Direkte Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse – für Sie entstehen

keine Kosten

  • Gleiche Praxis, gleiches Team – keine Notwendigkeit, für die Nachbehandlung woanders hinzugehen
  • Enge Abstimmung, falls eine Weiterbehandlung oder Bildgebung nötig wird

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Fall darunterfällt? Sprechen Sie uns einfach an – wir klären das für Sie ab.

Kann ich nach einem Arbeitsunfall direkt zum Orthoteam Premium kommen?

Ja. Unsere Praxis ist zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung im D-Arzt-Verfahren zugelassen. Nach einem Arbeitsunfall können Sie sich daher direkt bei uns vorstellen. Wir übernehmen die medizinische Versorgung und die notwendige Abwicklung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Ja. Auch Verletzungen, die in der Schule oder beim Schulsport entstehen, können bei uns behandelt werden. Dazu gehören beispielsweise Bänderdehnungen oder Bänderrisse am Sprunggelenk, Prellungen, Frakturen oder Verletzungen am Handgelenk.

Als Wegeunfall gilt ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit beziehungsweise von der Arbeit nach Hause. Auch Unfälle auf dem Schulweg können darunterfallen. Typische Beispiele sind Stürze mit dem Fahrrad oder als Fußgänger. Bei einem solchen Unfall können Sie sich direkt an unsere Praxis wenden.

Nein. Bei einem anerkannten Arbeits-, Wege- oder Schulunfall erfolgt die Abrechnung direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse. Für Sie entstehen dadurch keine Behandlungskosten.

Sprechen Sie uns einfach an. Eine vorherige Klärung ist nicht notwendig. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Unfall unter das entsprechende Verfahren fällt, und kümmern uns um die weitere Abwicklung. Falls zusätzliche Bildgebung oder eine Weiterbehandlung erforderlich ist, stimmen wir auch die nächsten Schritte mit Ihnen ab.

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